Berlin (B)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Liste
  • Landesenergieagenturen (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    Anmerkungen:

  • Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    k.A.

    Anmerkungen:

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Strom (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Wärme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    BE hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 einen Erneuerbaren Energien Anteil an der Wärmeversorgung von rund 11% zu erreichen.

    2020 Ziele der einzelnen erneuerbaren Energieträger bzw. Technologien in Mio. kWh

    Erneuerbare Wärme gesamt

    1.801

    Biomasse über Nahwärmenetz

    236

    Dezentrale Biomasse

     715

    Solarthermie

    275

    Wärmepumpen

    540

    Tiefe Geothermie

    35


    Quelle: Zielszenario im Energiekonzept 2020
    Anmerkungen:

    Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Effizienz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    Berlin hat das Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2020 auf 62.598 Mio. kWh zu reduzieren. Im Jahr 2005 betrug er 69.414 Mio. kWh.

    Quelle: Energiekonzept 2020

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    2030: -70 % ggü. 1990 
    2040: -90 % ggü. 1990
    2045: THG-Minderung um mindestens 95% ggü. 1990. Betreiber allgemeiner Wärmeversorgungsnetze sind verpflichtet, für ihre Wärmenetze Dekarbonisierungsfahrpläne aufzustellen, die an dem Ziel einer CO2-freien Fernwärmeversorgung spätestens zwischen 2040 und 2045 ausgerichtet sind.

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Förderprogramme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    Effiziente GebäudePLUS
    SolarPlus
    Aquakultur und Binnenfischerei
     
  • Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    Energiekonzept 2020 (erschienen: April 2011)

  • Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) vom 2016, zuletzt geändert im August 2021: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-EWendGBEV2IVZ

    BEK 2030 - Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 vom April 2019: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/publikationen/bek2030_broschuere.pdf
    Anmerkungen:

    Recherchestand: Dezember 2022

  • Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Berlin [B]

    Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)

    Fassung vom 18.12.2007

    Zusammenfassung

    Im Umweltbericht zum LEPro 2007 wird unter 10. ausgeführt, dass die Leitvorstellung des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) in einer räumlich polyzentralen und nachhaltigen Entwicklung der "Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele besteht. Vorhandene Stärken und Potenziale der unterschiedlich geprägten Teilräume sollen genutzt und ausgebaut werden ("Stärken stärken").

    Entsprechend dieser Leitvorstellung werden im LEPro 2007 programmatische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze der Raumordnung) getroffen. Die Konkretisierung dieser Grundsätze erfolgt insbesondere im künftigen integrierten Landesentwicklungsplan (LEP B-B) und in den Regionalplänen, für die ebenfalls strategische Umweltprüfungen durchgeführt werden.

    EE-spezifische Regelungen

    U.a. wird unter 5. Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ausgeführt, dass insbesondere die zunehmende Erzeugung regenerativer Energien (Windenergie, Solarenergie, Anbau hochwüchsiger Energiepflanzen) einerseits dem globalen Klimaschutz Rechnung trägt, andererseits das traditionelle Erscheinungsbild der Kulturlandschaft stark verändert wird. Diese Veränderungen werden überwiegend als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes empfunden und können auch andere Schutzgüter (z. B. biologische Vielfalt) beeinträchtigen. Sofern für die Weiterentwicklung der neuen Wirtschaftsfelder Planverfahren obligatorisch sind (z. B. Raumordnungspläne zur raumverträglichen Steuerung der Windenergieanlagen oder Bauleitpläne zur Anlage von Solaranlagen oder zum Ausbau der touristischen Infrastruktur), wird über die Umweltprüfverfahren zu diesen Planungen eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Planungen erfolgen. Beim Anbau von Energiepflanzen im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächennutzung greifen derartige Prüfverfahren nicht.

    Links zur Quelle

    http://gl.berlin-brandenburg.de/imperia/md/content/bb-gl/landesentwicklungsplanung/lepro2007_broschuere.pdf

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    Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Fassung vom 31.03.2009

    (wurde am 16.06.2014 vom OVG für ungültig erklärt, ist nach Bereinigung der bemängelten Zitierfehler inzwischen aber seit 02.06.2015 wieder in Kraft)

    Zusammenfassung

    Der LEP B-B enthält Vorgaben für die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg. Er beinhaltet Aussagen zu raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird.

    Im Sommer 2019 soll der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in Kraft treten und damit den LEP B-B ersetzen.

    EE-spezifische Regelungen

    Nach 6.8 (G) (2) sollen für Vorhaben der technischen Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich entspr. vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden. Nach 6.9 (G) soll die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden. Nutzungskonflikte sollen hierbei vermieden werden.

    Link zur Quelle

    http://gl.berlin-brandenburg.de/imperia/md/content/bb-gl/landesentwicklungsplanung/lep_bb_broschuere.pdf

    https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/

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    Evaluierung/Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

    Ende der Evaluierung 15.02.2016

    Zusammenfassung

    Auf der Basis einer Evaluierung des LEP wird der LEP fortgeschrieben.

    Zum Stand: Ein von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg gebilligter Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion soll bis Ende Mai 2016 vorliegen. Voraussichtlich ab Oktober 2016 werden die kommunalen Planungsträger und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit haben, im Beteiligungsverfahren ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

    Seit dem 19. Dezember 2017 liegt ein 2. Entwurf des überarbeiteten Landesentwicklungsplans vor, der mit Entwurf vom 29. Januar 2019 nochmals überarbeitet wurde.

    2019 soll der neue Landesentwicklungsplan in Kraft treten.

    Link zur Quelle

    http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/artikel.398167.php

    https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/

    Anmerkungen:

    Recherchestand: März 2019.