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Thüringer Bundesrats-Initiative zur Stärkung von Biomasse im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

Thüringen  27.06.2019

Hintergrund
Den „Antrag zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG  finden Sie hier.

Pressekontakt
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt
Petra Kahle, Pressesprecherin
Telefon: +49 (361) 57-3911933
Fax: +49 (361) 57-3911939
petra.kahle@tmuen.thueringen.de

Erfurt, 27. Juni 2019. Am morgigen Freitag wird Thüringen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen Antrag für den Erhalt und Ausbau von Bioenergie in den Bundesrat einbringen. Dazu erklärt Umwelt- und Energieministerin Anja Siegesmund: „Wer die Klimaziele erreichen und die Energiewende voranbringen will, muss die Biomasse stärken. Sie ist eine ideale Ergänzung zu Sonne und Wind – Biomasse-Energie ist speicherbar, flexibel nutzbar und grundlastfähig.“

In Thüringen sind derzeit 274 Biogasanlagen im Einsatz mit rund 1.300 Beschäftigten. Die Anlagen erzeugen knapp ein Fünftel des erneuerbaren Stroms im Land. Bundesweit hat die Biomasse sogar einen Anteil von über 50 Prozent an der genutzten Erneuerbaren Energie (neben Strom auch Wärme und Verkehr). Zudem sind Biogasanlagen wichtig für die Landwirtschaft. Die Anlagen sind bisher eine verlässliche Einnahmequelle und schließen innerbetriebliche Stoffkreisläufe. Die Thüringer Biogasanlagen nutzen zu mehr als zwei Dritteln Wirtschaftsdünger und Reststoffe und leisten so auch einen Beitrag zum aktiven Boden- und Gewässerschutz.

„Biogasanlagen sind Klima- und Umweltschützer: Sie erzeugen Energie, liefern Abwärme und schützen dabei auch noch Boden und Gewässer.. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Zukunft dieser Anlagen abzusichern – innerhalb und außerhalb des EEG. Die Länder sollten in der Vorbereitung neuer Förderinstrumente rechtzeitig eingebunden werden“, so  Ministerin Siegesmund.

Der Antrag von Thüringen und Rheinland-Pfalz stellt fest: Die geltende Fassung des Erneuerbare Energien-Gesetzes ist zur Stabilisierung und zum Ausbau von Bioenergie nicht geeignet. Das zeigt sich auch an unterdurchschnittlichen Ausschreibungsergebnissen. Nur rund 130 von 428 ausgeschriebenen Megawatt wurden in drei Ausschreibungsrunden bezuschlagt. Ohne neue Fördermöglichkeiten droht neben dem Ausbleiben von jetzt notwendigen  Investitionen in die Flexibilisierung des Anlagenbestands spätestens in den 2020iger Jahren eine Stilllegungswelle von Biogasanlagen. Milliarden an Fördergeldern und Investitionen im ländlichen Raum würden zunichte gemacht.

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