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LAGB schließt Vorsorgevereinbarung mit Braunkohlengesellschaft MIBRAG

Sachsen-Anhalt  11.12.2018

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Magdeburg, 11. Dezember 2018. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) und die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) haben eine Vorsorgevereinbarung zur finanziellen Absicherung der Rekultivierung des Braunkohletagebaus Profen abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde bereits am 30. Oktober unterzeichnet. Weil der Tagebau über die Landesgrenzen hinaus reicht, war jedoch eine enge Abstimmung mit dem Bundesland Sachsen erforderlich. In Sachsen konnten die Verhandlungen mit den Braunkohlenunternehmen nunmehr Anfang Dezember erfolgreich abgeschlossen werden. Die Einstellung der Kohleförderung im Tagebau Profen soll nach derzeitiger Planung Ende 2035 erfolgen.

Das Wirtschaftsministerium erhebt über das LAGB bergrechtliche Sicherheitsleistungen von allen Bergbaubetrieben im Land Sachsen-Anhalt, auch von den Betrieben der Braunkohlegewinnung. Gegenstand der Vereinbarung ist die verbindliche vertragliche Verpflichtung von MIBRAG, im Rahmen der Eigenvorsorge zweckgebundene Vermögenswerte zu bilden, um die im Tagebau anstehenden Rekultivierungsmaßnahmen insbesondere nach dem Ende der planmäßigen Braunkohlegewinnung abzusichern.

Daneben wurden abgestufte Mechanismen festgelegt, die sicherstellen, dass dem Land Sachsen-Anhalt die für diesen Zweck gebildeten Mittel auch im Fall einer Insolvenz von MIBRAG zur Verfügung stehen. Flankiert wird der Vermögensaufbau durch ein engmaschiges Monitoring und Anpassungsinstrumentarium des LAGB sowie eine Patronatserklärung des MIBRAG-Mutterkonzerns EP Power Europe, a.s.. Die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung für den Braunkohletagebau Profen belaufen sich auf 163 Millionen Euro.

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