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Höfken: „Unternehmen brauchen verlässliches Investitionssignal – Effektive und sachgerechte Neugestaltung der Energiesteuern dringend erforderlich“

Rheinland-Pfalz  17.07.2018

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Josephine Keller / Franziska Richter
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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

Mainz, 17. Juli 2018. Die Grünen Energieministerinnen und Energieminister der Länder fordern Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einem gemeinsamen Brief dazu auf, die Energiesteuern neu zu gestalten. Es brauche eine effektive CO2-Bepreisung, im Gegenzug könnten die Einnahmen genutzt werden, um beispielsweise Stromsteuer und EEG-Umlage abzusenken.

„Eine effektive CO2-Bepreisung ist zur Erreichung unserer Klimaschutzziele dringend notwendig: Damit wird die Transformation der Wirtschaft vorangebracht und die bestehende Investitionsbereitschaft der Unternehmen nicht länger ausgebremst. Denn gerade aus der Wirtschaft gibt es immer mehr Stimmen, die eine Bepreisung der CO2-Emissionen in allen Sektoren als verlässliches Investitionssignal vermissen. Der kürzlich vorgelegte Klimaschutzbericht der Bundesregierung zeigt, dass Deutschland seine Klimaschutzziele für 2020 aller Voraussicht nach deutlich verfehlen wird. Wenn wir das Pariser Abkommen und unsere nationalen Klimaschutzziele ernst nehmen, müssen wir dringend nachsteuern. Es liegt an der Bundesregierung nun endlich Taten folgen zu lassen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich einer Aussage des Bundeswirtschaftsministers in der 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag. Dort hatte Peter Altmaier auf die Frage einer Abgeordneten zum Thema CO2-Bepreisung gesagt, sich einen Impuls von Seiten der Länder zu wünschen.

„Die Umweltministerkonferenz hat bereits am 8. Juni 2018 einen Beschluss gefasst, der die Einführung einer CO2-Bepreisung fordert. Wenn wir mehr Investitionen in CO2-arme Technologien und Prozesse ermöglichen und Investitions- und Planungssicherheit für unsere Unternehmen schaffen wollen, müssen wir die Rahmenbedingungen ändern“, erklärte Höfken im Hinblick auf den gemeinsamen Brief der Grünen Energieministerinnen und -minister der Länder an den Bundesminister. Dazu gehöre es, Anreize zu setzen, um weniger CO2 zu emittieren. Andere Länder hätten das bereits erkannt. Der französische Präsident Emmanuel Macron habe etwa einen CO2-Mindestpreis von 30 Euro pro Tonne gefordert, führte die Ministerin an.

Die Umsetzung klimaschutzfreundlicher Investitionen scheitert häufig an zu geringen Preisen für fossile Brennstoffe und einer wettbewerbsverzerrenden Abgabensystematik. Es braucht daher einen Mechanismus, der fossile Energieträger verursachergerecht belastet und erneuerbare Energieträger entlastet. Mit der hierdurch erzeugten Lenkungswirkung kann ein wesentlicher Beitrag zu einer Senkung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre geleistet werden.

„Die Höhe und Entwicklung der CO2-Preise muss natürlich sozialverträglich ausgestaltet werden. Denkbar ist zum Beispiel, wesentliche Teile des zusätzlichen Aufkommens der CO2-Bepreisung für eine Senkung der EEG-Umlage oder der Stromsteuer zu verwenden. Die Energiebesteuerung in Deutschland muss insgesamt neu bewertet und effizienter aufgestellt werden. Denn es geht in keinem Fall darum, die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Unser Ziel ist es vielmehr, die Transformation der Wirtschaft weiter zu unterstützen und Anreize für CO2-sparsame Investitionen zu setzen“, betonte Höfken.

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