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Hamburg übernimmt Vorsitz der Umweltministerkonferenz

Hamburg  02.01.2019

Weitere Infos, Beschlüsse und Termine finden sich unter www.umweltministerkonferenz.de

Pressekontkakt
Pressestelle Behörde für Umwelt und Energie
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Telefon: 040 42840-8006
E-Mail: jan.dube@bue.hamburg.de

Hamburg, 2. Januar 2019. Hamburg hat zum Jahreswechsel den Vorsitz der Umweltministerkonferenz (UMK) übernommen. Der Vorsitz in der UMK wird in alphabetischer Reihenfolge von den Ländern jeweils für ein Jahr wahrgenommen, 2018 leitete Bremen die Konferenz. Das letzte Mal hatte Hamburg im Jahr 2003 den Vorsitz inne.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie, erklärt dazu: „Hamburg übernimmt die Aufgabe zu einem wichtigen Zeitpunkt. Große und wegweisende Fragen wie zum Beispiel Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit, Artenschwund oder Klimaschutz brauchen konkrete und kraftvolle Antworten. Die Umweltministerinnen und -minister aus Bund und Ländern können auch einen wichtigen Beitrag dazu liefern. Wir werden als Gastgeber einen guten Rahmen schaffen, damit es in diesen Fragen 2019 vorangeht.“

Als Vorsitzender der UMK wird Senator Kerstan seine Amtskolleginnen und -kollegen zu zwei Konferenzen nach Hamburg einladen:
Frühjahrskonferenz vom 8. bis 10. Mai 2019 in Harburg.
Herbstkonferenz vom 10. bis 13. November 2019 in der Hamburger Innenstadt.

In der UMK werden die aktuellen umweltpolitischen Themen zwischen dem Bundesumweltministerium und den Ländern beraten. Die UMK dient vor allem der Koordination der Bundesländer. Hier sprechen die Länder ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. Beschlüsse auf der UMK werden immer einstimmig gefasst. Dieses Ringen um den Konsens macht den besonderen Reiz und auch die Signalwirkung der Beschlüsse aus.

Die Behörde für Umwelt und Energie hat als Vorsitz die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Umweltressorts der 16 Bundesländer gegenüber und mit dem Bund sowie den Verbänden zu koordinieren. Zudem vertritt das Vorsitzland die Umweltministerinnen, -minister, die Senatorinnen sowie die Senatoren der Länder gegenüber anderen Ministerkonferenzen und achtet auf die Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

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