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Ergebnisse der Umweltministerkonferenz in Bremen

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Deutschland  09.11.2018

Pressekontakt
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Jens Tittmann, Pressesprecher
Telefon: +49 421 361-6012
Fax: +49 421 496-6012
E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de

Bremen, 9. November 2018. Die Umweltministerkonferenz hat heute (9. November 2018) in Bremen getagt. Unter dem Vorsitz von Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, haben die Ministerinnen und Minister der Bundesländer sowie Bundesministerin Svenja Schulze Beschlüsse zu insgesamt 50 Tagesordnungspunkten gefasst. Im Fokus standen dabei insbesondere die Themen Diesel und Stickstoffdioxid–Messungen, Einführung eines CO2-Preises, die UN-Klimakonferenz in Kattowitz, Förderung der Insektenvielfalt, Reduzierung von Plastik, sowie der Umgang mit dem Wolf. Umweltsenator Lohse zeigte sich nach Abschluss der 91. Sitzung der Umweltministerinnen und -minister zufrieden.

Klimaschutz: UMK fordert nationale Klimaschutzaktivitäten zu verstärken und CO2-Preis einzuführen
Die Umweltministerkonferenz setzt hohe Erwartungen in die kommende UN-Klimakonferenz in Kattowitz, bei der das Regelwerk zur Ausgestaltung des Pariser Abkommens vereinbart werden soll. Gerade vor dem Hintergrund des vorgestellten IPCC-Sonderberichts über 1,5°C globale Erwärmung bitten die Umweltministerinnen und -minister der Länder die Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen in Kattowitz für klare und belastbare Regelungen und eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Abkommens einzusetzen. Die Umweltministerinnen und -minister der Länder halten es für erforderlich, dass die europäischen Klimaziele so gesetzt werden, dass damit die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen erreicht werden können. Sie fordern die Bundesregierung auf, ihre nationalen Klimaschutzaktivitäten zu verstärken, um nach dem absehbaren Verfehlen der nationalen 2020-Ziele zumindest die Vorgaben für 2030 zu erreichen. Dies betrifft auch insbesondere den Gebäudesektor.

Die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder verweisen auf den Beschluss der letzten Umweltministerkonferenz in Bremen, der die Bundesregierung auffordert, einen Vorschlag für eine CO2-Bepreisung vorzulegen, die in allen Sektoren (Stromerzeugung, Wärme und Mobilität) wirksam ist, und fordern die Bundesregierung auf, einen ergänzenden Vorschlag zur nächsten. Konferenz vorzulegen, wie eine solche CO2-Bepreisung verfassungs- und europarechtskonform umgesetzt werden kann.

Bei den CO2- Flottengrenzwerten wird die Bundesregierung aufgefordert Emissionszielwerte für PKW auf europäischer Ebene ehrgeizig fortzuschreiben und erstmalig Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen einzuführen.

Diesel: Hardware-Nachrüstung unverzichtbar und in der Verantwortung der Hersteller
Die UMK bekräftigt den Beschluss des Bundesrates, dass Hardware-Nachrüstungen für PKW unverzichtbar sind und die Kosten technischer Nachrüstungen von den Herstellern übernommen werden müssen und nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher oder des Steuerzahlers gehen dürfen. Sie stellen fest, dass trotz der Bemühungen im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ des Bundes in mehreren Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge gerichtlich angeordnet wurden und in weiteren Städten damit zu rechnen ist. Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass die großflächige Bewirtschaftung des Parkraums ein geeignetes Instrument der Verkehrsmengensteuerung auf kommunaler Ebene ist.

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder bitten den Bund die Abschlussberichte aller Diesel-Expertenrunden zeitnah vorzulegen und transparent darzustellen, welches NOx-Minderungspotenzial die Softwareupdates bei Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen aufweisen. Ferner bitten sie den Bund darzustellen, welches NOx-Minderungspotenzial die Hardware–Nachrüstungen Nutzfahrzeugen aufweisen und bis Ende 2018 die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Hardware-Nachrüstung von vorzulegen. Die Übernahme der Kosten unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung mit den Herstellern muss geregelt werden.

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder begrüßen, dass die bisher erfolgte Überprüfung der Messstationen eine rechtskonforme Positionierung der Standorte entsprechend den rechtlichen Anforderungen ergeben hat. Sie sprechen sich gegen eine Instrumentalisierung der Debatte um Messstellen mit dem Ziel, Luftreinhaltemaßnahmen zu diskreditieren, und sprechen sich dafür aus, den Fokus politischen Handelns auf wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Luftbelastung zu legen.

Insekten: Bund hat Aktionsprogramm vorgelegt
Die Umweltministerkonferenz nimmt mit Sorge die aktuellen Berichte und Gutachten zum Verlust an Insekten zur Kenntnis. Sie begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz dem dramatischen Verlust an Insekten entgegenzuwirken. Sie unterstützt das Vorhaben, hält aber eine Konkretisierung sowie eine deutlich verbesserte finanzielle Ausstattung der Programme gegen den Insektenrückgang für notwendig. Sie fordern daher ab dem Jahr 2020 zusätzlich aus den verschiedenen Ressorthaushalten 100 Millionen Euro bereitzustellen. Die UMK weist ferner darauf hin, dass Insektenschutz integraler Bestandteil der Agrarpolitik werden muss.

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