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E-Roller kommen – aber Gehwege bleiben sicher

Bremen  17.05.2019

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Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Jens Tittmann
Telefon: +49 421 361-6012
E-Mail: jens.tittmann@bau.bremen.de

Bremen, 17. Mai 2019. Jetzt ist es amtlich: E-Roller dürfen einheitlich ab 14 Jahren gefahren werden und dürfen wie Fahrräder nicht auf Gehwegen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat heute (17. Mai 2019) entschieden.

Dank eines Änderungsantrags, der auf Initiative Bremens gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat eingebracht wurde, konnte verhindert werden, dass motorisierte E-Roller zukünftig Gehwege und Fußgängerzonen unsicher machen.

Bremens Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse: "Damit stellen wir die Weichen für eine sinnvolle und umweltfreundliche Erweiterung der städtischen Mobilität, aber nicht zulasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer und verbinden so die Mobilität der Zukunft mit unverminderter Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger."

Im Entwurf des Bundesverkehrsministeriums war zunächst vorgesehen, zwei Kategorien von E-Rollern und E-Scootern zuzulassen. Fahrzeuge bis 12 km/h sollten ab einem Alter von 12 Jahren nur auf Fußwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen, Fahrzeuge bis 20 km/h ab einem Alter von 14 Jahren auf den Radwegen und Straßen fahren. "Dies hätte zu nicht verantwortbaren Sicherheitsrisiken für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder, Senioren und Menschen mit Handicaps, geführt", erklärte Senator Dr. Lohse.

Bremen hat dieses Problem bereits auf der Verkehrsministerkonferenz am 4./5. April in Saarbrücken thematisiert und anschließend seinen Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag fand in den Ausschüssen des Bundesrats eine Mehrheit, so dass Bundesverkehrsminister Scheuer bereits vor der Plenumssitzung des Bundesrats erklärte, von seinen ursprünglichen Plänen der Gehwegnutzung abzurücken.

Der Senator Dr. Lohse begrüßt das Einlenken von Bundesminister Scheuer: "Eine Fehlentwicklung wie in anderen Ländern konnten wir so gemeinsam verhindern. Gehwege bleiben nun auch künftig allein dem Fußverkehr vorbehalten - und das ist auch gut so."

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