Bundesland Einzelauswahl
Sachsen-Anhalt (ST)
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Sachsen-Anhalt [ST]
Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt | Fassung vom 14.12.2010 | Zusammenfassung | Der LEP beinhaltet ein Gesamtkonzept…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.
Datensatz Einzelansicht
Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
Daten
ST
Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt
Fassung vom 14.12.2010
Zusammenfassung
Der LEP beinhaltet ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes, sowie die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Struktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum.
Gemäß 3.4. Energie Z 103 sind u.a. insbes. die Möglichkeiten für den Einsatz Erneuerbarer Energien auszuschöpfen und die Energieeffizienz zu verbessern.
EE-spezifische Regelungen
Nach 3.4. G 77 sollen die Regionalen Planungsgemeinschaften im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten den Ausbau Erneuerbarer Energien entspr. dem Klimaschutzprogramm und Energiekonzept des Landes unterstützen.
Nach 3.4. Z 110, G 82 sind durch die Regionalplanung Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festzulegen. Darüber hinaus kann die Regionalplanung auch Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festlegen. Außerhalb dieser Gebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.
3.4. Z 111, 112 enthalten Hinweise für die Auswahlkriterien und 3.4. Z 113 Vorgaben zum Repowering.
Nach 3.4. G 84 sollen Photovoltaikfreiflächenanlagen vorrangig auf bereits versiegelten oder Konversionsflächen errichtet werden und nach 3.4. G 85 sollte deren Errichtungauf landwirtschaftlich genutzter Fläche weitestgehend vermieden werden.
Link zur Quelle
https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und-landesentwicklung/landesentwicklungsplan/
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Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)
Fassung vom 23.04.2015, letzte Änderung am 30.10.2017
Zusammenfassung
Relevant sind die neuen Regelungen zur Windenergie/Repowering. Das Landesentwicklungsgesetz legt in § 4 Nr. 16 a) fest, dass in allen Teilen des Landes die Voraussetzungen für eine versorgungssichere, rationelle und umweltschonende Energieversorgung unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien zu schaffen sind. So sind nach § 4 Nr. 16 b) geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Dabei ist die Entwicklung auf die Windenergiekapazität auf die Erneuerung bisheriger Windenergieanlagen mit dem Ziel einer Leistungskraftsteigerung (Repowering) bestehender Anlagen (Altanlagen) in den Eignungs- und Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie zu konzentrieren.
EE-spezifische Regelungen
Nach § 4 Nr. 16 b) darf eine neue Windenergieanlage errichtet werden, wenn sie mindestens zwei Altanlagen ersetzt, die sich im selben Landkreise (oder in derselben kreisfreien Stadt) einem der angrenzenden Landkreise oder einer angrenzen kreisfreien Stadt wie der Standort der neuen Anlagen befinden und die Altanlagen einschließlich ihrer Fundamente innerhalb festgelegter Fristen vollständig zurückgebaut werden. Dazu muss sich der Bauherr gegenüber der Gemeinde verpflichten.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 sollen regionale Entwicklungspläne Gebiete zur Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Gebiete für Repowering von Windenergieanlagen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten festlegen.
Gemeinden können nach § 9 Abs. 4 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft einen Antrag auf Festlegung eines Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes oder eines Eignungsgebietes für die Nutzung von Windenergie für zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten oder Eignungsgebieten errichtete Windenergieanlagen, für die ein Repowering vorgesehen ist, stellen.
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Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.