Sachsen-Anhalt (ST)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Liste
  • Landesenergieagenturen (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    https://lena.sachsen-anhalt.de/
    Anmerkungen:

  • Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    Sachsen-Anhalt hat das Ziel bis 2030, den Anteil der Erneuerbaren Energien auf 26 % des Primärenergieverbrauch zu erhöhen.

    Quelle: Energiekonzept 2030 der Landesregierung von Sachsen-Anhalt" vom April 2014

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Strom (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]


    k.A.

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Wärme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Effizienz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    k.A.

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    2030: THG-Minderung um ca. 10,9 Mio. t CO2-Äquiv./a. 

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Förderprogramme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)
    Förderung energieeffizienter und altersgerechter Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt MODERN)
    IB-Grunderwerbsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)
    IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)
     
  • Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

  • Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    Anmerkungen:

    Recherchestand: Dezember 2022

  • Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Sachsen-Anhalt [ST]

    Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt

    Fassung vom 14.12.2010

    Zusammenfassung

    Der LEP beinhaltet ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes, sowie die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Struktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum.

    Gemäß 3.4. Energie Z 103 sind u.a. insbes. die Möglichkeiten für den Einsatz Erneuerbarer Energien auszuschöpfen und die Energieeffizienz zu verbessern.

    EE-spezifische Regelungen

    Nach 3.4. G 77 sollen die Regionalen Planungsgemeinschaften im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten den Ausbau Erneuerbarer Energien entspr. dem Klimaschutzprogramm und Energiekonzept des Landes unterstützen.

    Nach 3.4. Z 110, G 82 sind durch die Regionalplanung Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festzulegen. Darüber hinaus kann die Regionalplanung auch Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festlegen. Außerhalb dieser Gebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.

    3.4. Z 111, 112 enthalten Hinweise für die Auswahlkriterien und 3.4. Z 113 Vorgaben zum Repowering.

    Nach 3.4. G 84 sollen Photovoltaikfreiflächenanlagen vorrangig auf bereits versiegelten oder Konversionsflächen errichtet werden und nach 3.4. G 85 sollte deren Errichtungauf landwirtschaftlich genutzter Fläche weitestgehend vermieden werden. 

    Link zur Quelle

    http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=LEP+ST+Landesentwicklungsplan&psml=bssahprod.psml&max=true

    https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und-landesentwicklung/landesentwicklungsplan/

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    Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)

    Fassung vom 23.04.2015, letzte Änderung am 30.10.2017

    Zusammenfassung

    Relevant sind die neuen Regelungen zur Windenergie/Repowering. Das Landesentwicklungsgesetz legt in § 4 Nr. 16 a) fest, dass in allen Teilen des Landes die Voraussetzungen für eine versorgungssichere, rationelle und umweltschonende Energieversorgung unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien zu schaffen sind. So sind nach § 4 Nr. 16 b) geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Dabei ist die Entwicklung auf die Windenergiekapazität auf die Erneuerung bisheriger Windenergieanlagen mit dem Ziel einer Leistungskraftsteigerung (Repowering) bestehender Anlagen (Altanlagen) in den Eignungs- und Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie zu konzentrieren.

    EE-spezifische Regelungen

    Nach § 4 Nr. 16 b) darf eine neue Windenergieanlage errichtet werden, wenn sie mindestens zwei Altanlagen ersetzt, die sich im selben Landkreise (oder in derselben kreisfreien Stadt) einem der angrenzenden Landkreise oder einer angrenzen kreisfreien Stadt wie der Standort der neuen Anlagen befinden und die Altanlagen einschließlich ihrer Fundamente innerhalb festgelegter Fristen vollständig zurückgebaut werden. Dazu muss sich der Bauherr gegenüber der Gemeinde verpflichten.

    Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 sollen regionale Entwicklungspläne Gebiete zur Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Gebiete für Repowering von Windenergieanlagen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten festlegen.

    Gemeinden können nach § 9 Abs. 4 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft einen Antrag auf Festlegung eines Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes oder eines Eignungsgebietes für die Nutzung von Windenergie für zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten oder Eignungsgebieten errichtete Windenergieanlagen, für die ein Repowering vorgesehen ist, stellen.

    Links zur Quelle

    http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/v8h/page/bssahprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-LEntwGSTrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

    Anmerkungen:

    Recherchestand: März 2019.