Bundesland Einzelauswahl
Sachsen (SN)
In den vergangenen Jahrhunderten stand Sachsen immer wieder für Ressourcenreichtum und Bergbautradition. Städte wie Chemnitz, Leipzig und Dresden waren im 19. Jahrhundert industrielle Zentren mit großer Strahlkraft. Mit der Wiedervereinigung hat in dem Bundesland ein dynamischer Wandel eingesetzt, der an die wirtschaftlichen Traditionen anknüpft. Sachsen ist heute nicht nur Standort für Maschinen- und Fahrzeugbau, sondern auch für digitale Technologien und Mikroelektronik. Am gesamten Energieverbrauch (Primärenergie) stellen die Erneuerbaren Energien im Freistaat 8,7 Prozent (2013).
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Statistische Landesämter (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
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Kommunalordnungen/-gesetze (Gesetzestext)
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Bauordnung (Gesetzestext)
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Wassergesetze (Gesetzestext)
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Fischereigesetze (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Sachsen [SN]
Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (SächsFischG) | Fassung vom 09.07.2007, letzte Änderung am 29.04.2012 | Zusammenfassung | Nach…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019
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Wärmegesetze (Gesetzestext)
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Fischereigesetze (Gesetzestext)
Daten
SN
Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (SächsFischG)
Fassung vom 09.07.2007, letzte Änderung am 29.04.2012
Zusammenfassung
Nach § 1 Abs. 1 sind gleichrangige Zwecke dieses Gesetzes nach Nr. 1 die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Gewässer durch die Fischerei und nach Nr. 2 der Schutz, die Erhaltung und die Entwicklung der im Wasser, einschließlich der Uferzonen, lebenden Tier- und Pflanzenwelt.
EE-spezifische Regelungen
U.a. sind in § 26 Schutz der Fischfauna an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken, § 27 Ablassen von Gewässern, Mindestwasserführung und § 28 Sicherung der Fischdurchgängigkeit, Fischwege, ständige Fischereivorrichtungen Vorgaben enthalten, die bei der Wasserkraftnutzung zu beachten sind.
Link zur Quelle
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9553-Saechsisches-Fischereigesetz
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019