Bundesland Einzelauswahl
Sachsen (SN)
In den vergangenen Jahrhunderten stand Sachsen immer wieder für Ressourcenreichtum und Bergbautradition. Städte wie Chemnitz, Leipzig und Dresden waren im 19. Jahrhundert industrielle Zentren mit großer Strahlkraft. Mit der Wiedervereinigung hat in dem Bundesland ein dynamischer Wandel eingesetzt, der an die wirtschaftlichen Traditionen anknüpft. Sachsen ist heute nicht nur Standort für Maschinen- und Fahrzeugbau, sondern auch für digitale Technologien und Mikroelektronik. Am gesamten Energieverbrauch (Primärenergie) stellen die Erneuerbaren Energien im Freistaat 8,7 Prozent (2013).
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Statistische Landesämter (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
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Kommunalordnungen/-gesetze (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Sachsen [SN]
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) | Fassung vom 03.03.2014, letzte Änderung am 09.03.2018 | Zusammenfassung | Nach…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.
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Bauordnung (Gesetzestext)
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Wassergesetze (Gesetzestext)
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Fischereigesetze (Gesetzestext)
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Wärmegesetze (Gesetzestext)
Datensatz Einzelansicht
Kommunalordnungen/-gesetze (Gesetzestext)
Daten
SN
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Fassung vom 03.03.2014, letzte Änderung am 09.03.2018
Zusammenfassung
Nach § 1 Abs. 2 erfüllt die Gemeinde ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger unmittelbar.
EE-spezifische Regelungen
Nach § 14 Abs. 1 kann die Gemeinde bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluss an Anlagen zur Wasserversorgung, Ableitung und Reinigung von Abwasser, Fernwärmeversorgung und ähnliche dem öffentlichen Wohl, insbesondere dem Umweltschutz dienende Einrichtungen (Anschlusszwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen, der Bestattungseinrichtungen, der Abfallbeseitigungseinrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben.
Link zur Quelle
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische_Gemeindeordnung
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.