Bundesland Einzelauswahl
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Nordrhein-Westfalen ist mit fast 18 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Bundesland. Die Schwerindustrie an Rhein und Ruhr war eine wichtige Triebkraft bei Industrialisierung und Wirtschaftswunder. Heute hat sich die Wirtschaftskraft nach Köln und Düsseldorf verlagert. NRW ist absolut Spitzenreiter beim Energieverbrauch und bei der Nutzung von Braun- und Steinkohle. Erneuerbare Energien stellen bislang 4,1 Prozent am gesamten Primärenergieverbrauch (2014), was der geringste Wert unter den Flächenländern ist.
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Statistische Landesämter (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
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Kommunalordnungen/-gesetze (Gesetzestext)
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Bauordnung (Gesetzestext)
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Wassergesetze (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Nordrhein-Westfalen [NRW]
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) | Fassung vom 25.06.1995, letzte Änderung am 16.07.2016 | Zusammenfassung | Nach…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.
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Fischereigesetze (Gesetzestext)
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Wärmegesetze (Gesetzestext)
Datensatz Einzelansicht
Wassergesetze (Gesetzestext)
Daten
NRW
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)
Fassung vom 25.06.1995, letzte Änderung am 16.07.2016
Zusammenfassung
Nach § 1 gilt dieses Gesetz für die in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) aufgeführten Gewässer und deren Teile sowie für Handlungen und Anlagen, die sich auf die Gewässer und ihre Nutzungen auswirken oder auswirken können.
EE-spezifische Regelungen
Gemäß § 25 Abs. 1 ist beim Bau und Betrieb von Anlagen zur Gewässerbenutzung auf einen effizienten Einsatz von Ressourcen und Energie zu achten.
Insbes. § 28 Nutzung der Wasserkraft enthält Vorgaben und Regelungen zur Wasserkraftnutzung.
Link zur Quelle
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3920070525140450679
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.