Bundesland Einzelauswahl
Bremen (HB)
Bremen ist das kleinste Bundesland: Auf einer Fläche von 400 Quadratkilometern leben rund 670.000 Menschen. Wind und Meer bestimmen die Städte Bremen und Bremerhaven - mit lebendigen Häfen und großen Werften. Hier entstehen heute unter anderem Spezialschiffe für Offshore-Windparks und Rotorblätter für Windanlagen. Die Forschungspolitik des Stadtstaates setzt entsprechend Schwerpunkte: Kaum ein anderes Bundesland steckt gemessen am Bruttoinlandsprodukt so viele Mittel in die Erforschung der Erneuerbaren Energien. Der Anteil der Erneuerbaren am gesamten Energieverbrauch (Primärenergie) liegt in Bremen bei über 7 Prozent (2010), was der höchste Wert unter den Stadtstaaten ist.
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Statistische Landesämter (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
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Kommunalordnungen/-gesetze (Gesetzestext)
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Bauordnung (Gesetzestext)
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Wassergesetze (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bremen [HB]
Bremisches Wassergesetz (BremWG) | Fassung vom 12.04.2011, letzte Änderung am 18.12.2018 | Zusammenfassung | Nach § 1 Die Vorschriften…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.
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Fischereigesetze (Gesetzestext)
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Wärmegesetze (Gesetzestext)
Datensatz Einzelansicht
Wassergesetze (Gesetzestext)
Daten
HB
Bremisches Wassergesetz (BremWG)
Fassung vom 12.04.2011, letzte Änderung am 18.12.2018
Zusammenfassung
Nach § 1 Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten in Ergänzung oder Abweichung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 in der jeweils maßgebenden Fassung. Kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind nach § 2 Abs. 1 von den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes ausgenommen.
EE-spezifische Regelungen
Gemäß § 93 Abs. 4 Nr. 9 ist die obere Wasserbehörde zuständig für die Prüfung und Veröffentlichung der Möglichkeit der Wasserkraftnutzung gemäß § 35 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Link zur Quelle
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.