Bremen (HB)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Liste
  • Landesenergieagenturen (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Anmerkungen:

  • Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Bis zum Jahr 2050 soll der Strom- und Wärmeverbrauch der Hansestadt zu h00 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden. 

    Quelle: Entwurf zum Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom März 2014 

    Anmerkungen:

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Strom (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Bremen strebt an, bis zum Jahr 2050 den eigenen Stromverbrauch komplett durch Erneuerbare Energien zu decken.

    Quelle: Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom März 2015

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Wärme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Bremen hat das Ziel bis 2050 100 % des Wärmeverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu generieren.

    Quelle: Entwurf zum Bremer Klimaschutz- und Energiegesetz vom März 2014 

    Anmerkungen:

    Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Effizienz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    k.A.

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    2050:  -80 % bis 95 % ggü. 1990 

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Förderprogramme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Ersatz von Elektroheizungen
    Ersatz von Ölheizkesseln
    Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
    Wohnungsbauförderung - Modernisierungsförderung
     
  • Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

  • Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom März 2015: https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/BremKEG-Gesetzblattfassung.pdf

    Fortschreibung des Klimaschutz- und Energieprogramms (KEP) 2020 vom Dezember 2018: https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/KEP-Fortschreibung_Senatsmitteilung_komplett.pdf
    Anmerkungen:

    Recherchestand: Dezember 2022

  • Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Bremen [HB]

    Flächennutzungsplan Bremen

    Fassung vom 04.12.2014

    Zusammenfassung

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Er beinhaltet die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen und stellt das wichtigste formale Planungsinstrument einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dar. Der Flächennutzungsplan von Bremen wurde 2014 neu aufgestellt. Die veränderten städtebaulichen Ziele erforderten eine grundlegende Neuaufstellung sowohl der Darstellungen als auch der Begründung des Flächennutzungsplanes für die gesamtstädtische Entwicklung der Stadt Bremen bis zum Jahr 2025. Die wesentlichen inhaltlichen Zielsetzungen für eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Bremen ergeben sich aus der räumlichen Konkretisierung des neuen Leitbilds der Stadtentwicklung. Die Aufstellung erfolgte in enger Abstimmung mit der paralellen Aktualisierung des Landschaftsprogramms. Der Flächennutzungsplan als förmliches Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung bezieht unter anderem Fachplanungen wie die Wohnungsbaukonzeption, das Gewerbeentwicklungsprogramm, den Verkehrsentwicklungsplan, das Zentren- und Nahversorgungskonzept und das Windenergiekonzept ein.

    EE-spezifische Regelungen

    Der neuaufgestellte Flächennutzungsplan weist Vorrangflächen für Windkraftanlagen, Vorrangflächen für Windkraftanlagen (Zwischennutzung) und Vorrangflächen für WKA mit Höhenbegrenzung von 120 m aus, außerdem Flächen für eine fotovoltaische Freilandanlage auf einem brach liegenden Bahngelände und für eine vorwiegend aus Abfällen gespeiste Biogasanlage neben der Blocklanddeponie.

    Links zur Quelle

    http://www.fnp-bremen.de/downloads/
    http://www.fnp-bremen.de/assets/Beiplaene-Legendenerlaeuterungen-Downloads/Zusammenfassende_Erklaerung_FNP-Endfassung.pdf

    http://www.bauleitplan.bremen.de/fnp_index.php

    http://www.stadtentwicklung.bremen.de/sixcms/media.php/13/Arne.Suennemann-_Microsoft%20Word%20-%20Zum%20formalen%20rechtlichen%20Status%20Fplan%20und%20Lapro.doc-107.PDF

    http://www.stadtentwicklung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen68.c.1388.de

    _____________________________________________________________________________________________________________

    Landschaftsprogramm Bremen

    Fassung vom 15.01.2015

    (Der Teil "Stadtgemeinde Bremen" wurde am 22.04.2015 vom der Bremer Bürgerschaft verabschiedet, der Teil "Bremerhaven" liegt noch nicht vor.)

    Zusammenfassung

    Das Programm mit einer Bestandsaufnahme der Natur in Bremen verfolgt das Ziel, das Miteinander der verschiedenen Nutzungen des Stadt- und Landschaftsraums zu verbessern. Für die nächsten 15 – 20 Jahre werden Ziele formuliert und Maßnahmen beschrieben, wie die Natur geschützt, Freiräume für Menschen in der Stadt eröffnet und für die Erholung besser nutzbar gemacht werden sollen. Das bislang geltende Landschaftsprogramm von 1991 ist veraltet da sich Rahmenbedingungen (z.B. europ. Naturschutzrecht, Klimawandel) und Aufgaben geändert haben. Die Ziele der Neuaufstellung, insbesondere die Sicherung des Feuchtgrünlandrings und der Freiraumqualitäten in der Stadt bei vorrangiger Innenentwicklung, leiten sich ab vom Leitbild „Bremen! Lebenswert – urban – vernetzt“, das 2010 beschlossen wurde.

    EE-spezifische Regelungen

    Die Bewertungen und Ziele des Landschaftsprogramms sind ein Beitrag zur Ermittlung des Konfliktpotentials für bestimmte Anlagetypen Erneuerbarer Energien. So sind in europäischen Vogelschutzgebieten in der Praxis Windkraftanlagen und solare Freilandanlagen grundsätzlich ausgeschlossen, zudem gibt es Prüfvorbehalte auf funktional (z.B. über Vogelflugkorridore) vernetzten Flächen. Ausnahmen sind im konkreten Einzelfall unter Beachtung strenger Anforderungen möglich. Strenge Auflagen bis him zum Ausschluss gelten auch für naturnahe Landschaften ohne technische Überprägung, Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftserleben, stark frequentierte Erholungsflächen, Siedlungsbereiche mit prägenden Altbaumbeständen und auf Flächen mit hohem naturschutzfachlichem Wert.

    Link zur Quelle

    http://www.lapro-bremen.de/assets/Lapro-Plan/Karten_Plaene/01_Lapro_Textband_Pub_1604_small.pdf 

    http://www.lapro-bremen.de/downloads/#10/53.0965/8.7904/featureGroups=ZMF!Plan1_S!Plan1_F/selectedContent=open

    Anmerkungen:

    Recherchestand: März 2019.