Deutschland (D)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Einzelansicht

Ziel Wärme (Gesetzestext)

Daten
D

Seit Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 auf 14% zu erhöhen.

Quelle: Umweltbundesamt: Ausbauziele der erneuerbaren Energien

Anmerkungen:

Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.