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Bayern (BY)
Landesinfo
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Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
https://www.lenk.bayern.de/Anmerkungen:
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
k.A.Anmerkungen:
Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.
Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.
Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Bayern setzt sich im seinem im Oktober 2015 veröffentlichten Energieprogramm das Ziel, bis 2025 einen Anteil Erneuerbarer Energien von 20 Prozent am Endenergieverbrauch zu erreichen. 2014 lag dieser bei 18,8 Prozent, nach 15,1 Prozent im Jahr 2010.
Quelle: Bayerisches Energieprogramm vom Oktober 2015, S. 20Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.
Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Ziel Strom (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Bayern will den Anteil Erneuerbarer Energien an der eigenen Stromerzeugung bis 2025 auf 70 Prozent steigern. 2013 lag dieser bei rund 35 Prozent.
Allerdings fallen bis spätestens 2021 die großen Atomstromkapazitäten Bayerns weg. Wenn man also nur die fossile und erneuerbare Stromerzeugung betrachtet, erreichten die Erneuerbaren Energien 2013 einen Anteil von knapp 66 %.Das Bayerische Energieprogramm gibt dabei auch Ziele für die einzelnen erneuerbaren Energieträger bis 2025 aus:
Wasserkraft
23-25% Anteil an der Stromerzeugung
Bioenergie
14-16% Anteil an der Stromerzeugung
Photovoltaik
22-25% Anteil an der Stromerzeugung
Windenergie
5-6% Anteil an der Stromerzeugung
Tiefengeothermie
1% Anteil an der Stromerzeugung
Quelle: Bayerisches Energieprogramm vom Oktober 2015, S. 19
Anmerkungen:
Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.
Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
k.A.Anmerkungen:
Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Der Primärenergieverbrauch in Bayern soll bis 2025 um 10 Prozent reduziert werden. Dazu soll auch die Primärenergie-Produktivität (das Verhältnis von Bruttoinlandsprodukt zu Primärenergieverbrauch) um 25 Prozent erhöht werden (jeweils gegenüber 2010).
Die laut Bayerischem Energieprogramm durch Wirtschaftswachstum, Bevölkerungsentwicklung und Digitalisierung bedingte Steigerung des Stromverbrauchs soll auf ein Minimum reduziert werden.
Quelle: Bayerisches Energieprogramm vom Oktober 2015.Anmerkungen:
Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Anmerkungen:
Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Förderprogramme (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Bayerisches Energieforschungsprogramm Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne Energiekredit Gebäude Infrakredit Energie Nutzung erneuerbarer Energien und Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke (BioKlima) Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen" Wasserkraftanlagen -
Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Bayerisches Energiekozept (erschienen: Oktober 2015)
Energie innovativ (erschienen: Mai 2011) -
Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom November 2020: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG
Bayerisches Aktionsprogramm Energie vom November 2019: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/2021-01-26_Energieprogramm_2019_RZ-BF.pdf
Aktionsprogramm Energie - Stand der Umsetzung 2022: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/2022-05-31-Regierungserklaerung_AktionsprogrammEnergie.pdfDas Bayerische Klimaschutzgesetz wird derzeit vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz überarbeitet mit folgenden Zielen: Klimaneutralität 2040. Reduktion der THG-Emissionen um 65% bis 2030. https://www.bayern.de/politik/klimaschutz-in-bayern/https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzpolitik/index.htmAnmerkungen:
Recherchestand: Dezember 2022
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Bayern [BY]
Landesentwicklungsprogramm (LEP Bayern)
Fassung vom 01.08.2013, letzte Änderung am 01.03.2018
Zusammenfassung
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) trifft landesweit raumbedeutsame Festlegungen für die räumliche Ordnung und zukünftige Entwicklung Bayerns. Es koordiniert alle raumbedeutsamen Fachplanungen und macht Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung. Im neuen Landesentwicklungsprogramm ist unter anderen das Ziel festgeschrieben, Erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen und zu erschließen.
Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 21. Februar 2019 mit Wirkung zum 01.03.2018 wurde die Teilfortschreibung des LEP beschlossen. Die Teilfortschreibung betrifft die Themen „Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot, Einzelhandel und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche“. So wurde bspw. in Kapitel 6 der Punkt „Höchstspannungsfreileitungen“ mit der Angabe von Mindestabständen zu Bebauungen aufgenommen.
EE-spezifische Regelungen
Kapitel 6 - Energieversorgung: In den Regionalplänen sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen, ergänzend können auch Vorbehaltsgebiete festgelegt werden. Damit erfolgt die Sicherung von ausreichenden Gebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen über regionsweite Steuerungskonzepte für die Errichtung von Windkraftanlagen, die von den Regionalen Planungsverbänden als Bestandteil der Regionalpläne aufzustellen sind. Es können auch Ausschlussgebiete festgelegt werden, dann muss aber der Windkraft zur Erfüllung von § 35 Abs. 3 BauGB im Plangebiet in substanzieller Weise Raum eingeräumt werden.
Die Träger der Regionalplanung können, für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festzulegen, wobei die Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Die Potenziale zur Wasserkraftnutzung sollen vorrangig durch Modernisierung und Nachrüstung bestehender Anlagen sowie durch den Neubau an bereits vorhandenen Querbauwerken und im Rahmen von erforderlichen Flusssanierungen erschlossen werden. Die Potentiale der Bioenergie sollen nachhaltig genutzt werden, die der Tiefengeothermie ausgeschöpft werden.
Link zur Quelle
http://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
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Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLPlG)
Fassung vom 25.06.2012, letzte Änderung am 22.12.2015
Zusammenfassung
Aufgabe der Landesplanung ist u.a. die Entwicklung und Sicherung des Gesamtraums des Freistaates Bayern und seiner Teilräume auf Grund einer fachübergreifenden Koordinierung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung.
EE-spezifische Regelungen
Gemäß Art. 4 sind Zielabweichungsverfahren möglich.
Nach Art. 6 Abs. 3 sollen die räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität einschließlich eines integrierten Verkehrssystems geschaffen werden.
Gemäß Art. 14 Absatz 2 können Festlegungen in Raumordnungsplänen auch Gebiete bezeichnen, 1. die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind (Vorranggebiete), 2. in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (Vorbehaltsgebiete) oder 3. in denen bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen sind (Ausschlussgebiete).
Link zur Quelle
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLplG/true
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Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Fassung vom 22.08.2013
Zusammenfassung
Das BayLplG vom 25. Juni 2012 stellt die wesentliche Grundlage für das neue LEP dar.
EE-spezifische Regelungen
Gemäß §2 Absatz 1 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung an das Bayerische Landesplanungsgesetz und an das Landesentwicklungsprogramm Bayern anzupassen, Vorranggebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen in den Regionalplänen müssen hingegen bereits innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten erfolgen. Diese verkürzte Anpassungsfrist wird begründet mit der zügigen Verwirklichung der energiepolitischen Zielsetzungen, die die Bayerische Staatsregierung im Bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ beschlossen hat.Link zur Quelle
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLEP/TrueAnmerkungen:
Recherchestand: März 2019.