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Baden-Württemberg (BW)
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Baden-Württemberg [BW]
Ziel ist die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung auf 21 % im Jahr 2020, folgend auf 36,1…
Anmerkungen:
Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
Datensatz Einzelansicht
Ziel Wärme (Gesetzestext)
Daten
BW
Ziel ist die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung auf 21 % im Jahr 2020, folgend auf 36,1 % (2030), 54,6 % (2040), 87,8 % (2050).
2020 Ziele für die einzelnen |
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Biomasse |
16,5 % bzw. 17,9 Mrd. kWh |
Solarthermie |
2,9 % bzw. 3,1 Mrd. kWh |
Geothermie |
1,5 % bz. 1,6 Mrd. kWh |
Quelle: Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) Baden-Württemberg vom Juli 2014
Anmerkungen:
Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.