Brandenburg (BB)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Liste
  • Landesenergieagenturen (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Anmerkungen:

  • Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Brandenburg strebt an, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch (PEV) bis zum Jahr 2020 auf 20% zu steigern, im Jahre 2030 soll dieser 32% erreichen. Im Jahr 2008 betrug dieser Anteil 13,2 %.


    Erneuerbare-Energien-Ziele am Primärenergieverbrauch bis 2030
    Primärenergieverbrauch 32 %
    Windenergie 22,7 Mrd. kWh/a
    Biomasse 16,1 Mrd. kWh/a
    Photovoltaik 3,3 Mrd. kWh/a
    Solarthermie 2,5 Mrd. kWh/a
    Sonstige(Deponie- und Klärgas,
    Wärmepumpen, Geothermie, Wasserkraft)
    2,5 Mrd. kWh/a


    Quelle: Energiestrategie 2030

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    In der "Energiestrategie 2030" des Landes Brandenburg setzt sich das Land das Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2030 um 23 % zu senken. Das entspricht durchschnittlich 1,1 % pro Jahr. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch soll dabei 40 % erreichen.

    Quelle: "Energiestrategie 2030" des Landes Brandenburg vom Februar 2012

    Anmerkungen:

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Strom (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Das Land Brandenburg will 2020 einen Anteil der Erneuerbaren Energien von 90 % am Stromverbrauch erreichen. Bis 2030 will Brandenburg seinen Stromverbrauch komplett erneuerbar decken und zusätzlich noch etwa 16,7 Mrd. kWh erneuerbaren Stroms exportieren. Dieses Exportvolumen entspricht ungefähr dem Stromverbrauch des Bundeslandes Berlin.

    Quelle: Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg vom Februar 2012

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Wärme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Effizienz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    In Brandenburg soll der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 gegenüber 2007 um 23% gesenkt werden.

    Quelle: Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg vom Februar 2013

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]


    2030: -75 % ggü. 1990 
    Sektorziele: Energiewirtschaft -69 %, Industrie -75 %, Gebäude -83 %, Verkehr +4 %, Landwirtschaft -44 %, Abfallwirtschaft -99 %.

    2040: -96 %
    Sektorziele: Energiewirtschaft -98 %, Industrie -90 %, Gebäude -97 %, Verkehr -66 %, Landwirtschaft -52 %, Abfallwirtschaft -99 %

    2045: Klimaneutralität
    Sektorziele: Energiewirtschaft -100 %, Industrie -95 %, Gebäude -100 %, Verkehr -100 %, Landwirtschaft -55 %, Abfallwirtschaft -100 %

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Förderprogramme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
    Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
    Aquakultur und Binnenfischerei
    Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
    Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
     



  • Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Energiestrategie 2030 (erschienen: Februar 2012)

    Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg (erschienen: Mai 2008)

  • Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Anmerkungen:

    Recherchestand: Dezember 2022

  • Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    Brandenburg [BB]

    Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007)

    Fassung vom 18.12.2007

    Zusammenfassung

    Im Umweltbericht zum LEPro 2007 wird unter 10. ausgeführt, dass die Leitvorstellung des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) in einer räumlich polyzentralen und nachhaltigen Entwicklung der "Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele besteht. Vorhandene Stärken und Potenziale der unterschiedlich geprägten Teilräume sollen genutzt und ausgebaut werden ("Stärken stärken").

    Entsprechend dieser Leitvorstellung werden im LEPro 2007 programmatische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze der Raumordnung) getroffen. Die Konkretisierung dieser Grundsätze erfolgt insbesondere im künftigen integrierten Landesentwicklungsplan (LEP B-B) und in den Regionalplänen, für die ebenfalls strategische Umweltprüfungen durchgeführt werden.

    EE-spezifische Regelungen

    U.a. wird unter 5. Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ausgeführt, dass insbesondere die zunehmende Erzeugung regenerativer Energien (Windenergie, Solarenergie, Anbau hochwüchsiger Energiepflanzen) einerseits dem globalen Klimaschutz Rechnung trägt, andererseits das traditionelle Erscheinungsbild der Kulturlandschaft stark verändert wird. Diese Veränderungen werden überwiegend als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes empfunden und können auch andere Schutzgüter (z. B. biologische Vielfalt) beeinträchtigen. Sofern für die Weiterentwicklung der neuen Wirtschaftsfelder Planverfahren obligatorisch sind (z. B. Raumordnungspläne zur raumverträglichen Steuerung der Windenergieanlagen oder Bauleitpläne zur Anlage von Solaranlagen oder zum Ausbau der touristischen Infrastruktur), wird über die Umweltprüfverfahren zu diesen Planungen eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Planungen erfolgen. Beim Anbau von Energiepflanzen im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächennutzung greifen derartige Prüfverfahren nicht.

    Links zur Quelle

    http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplaene/landesentwicklungsprogramm-398172.php

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    Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Fassung vom 31.03.2009

    (wurde am 16.06.2014 vom OVG für ungültig erklärt, ist nach Bereinigung der bemängelten Zitierfehler inzwischen aber seit 02.06.2015 wieder in Kraft)

    Zusammenfassung

    Der LEP B-B enthält Vorgaben für die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg. Er beinhaltet Aussagen zu raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird.

    Im Sommer 2019 soll der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in Kraft treten und damit den LEP B-B ersetzen. Gemäß dem aktuellen Entwurf sollen bspw. im Land Brandenburg Gebiete für die Windenergienutzung in den Regionalplänen festgelegt werden.

    EE-spezifische Regelungen
    Nach 6.8 (G) (2) sollen für Vorhaben der technischen Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich entspr. vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden. Nach 6.9 (G) soll die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden. Nutzungskonflikte sollen hierbei vermieden werden.

    Link zur Quelle
    http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplan-berlin-brandenburg-398167.php

    https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/
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    Evaluierung/Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

    Ende der Evaluierung 15.02.2016

    Zusammenfassung

    Auf der Basis einer Evaluierung des LEP wird der LEP fortgeschrieben.

    Zum Stand: Ein von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg gebilligter Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion soll bis Ende Mai 2016 vorliegen. Voraussichtlich ab Oktober 2016 werden die kommunalen Planungsträger und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit haben, im Beteiligungsverfahren ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

    Seit dem 19. Dezember 2017 liegt ein 2. Entwurf des überarbeiteten Landesentwicklungsplans vor, der mit Entwurf vom 29. Januar 2019 nochmals überarbeitet wurde.

    2019 soll der neue Landesentwicklungsplan in Kraft treten.

    Link zur Quelle

    http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/artikel.398167.php

    https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/

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    Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)

    Fassung vom 08.02.2012, letzte Änderung am 11.02.2014

    Zusammenfassung

    Gemäß § 1 ist die Regionalplanung die übergeordnete und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region. Die Regionalpläne (§ 2) geben den überörtlichen Rahmen sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung vor.

    Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Fortschreibung und Aufhebung der Regionalpläne wirken Land, Regionale Planungsgemeinschaften (§ 4), Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen.

    EE-spezifische Regelungen

    Nach § 2 Abs. 1 vertiefen die Regionalpläne die Grundsätze und Ziele der Raumordnung, wie sie sich aus dem Raumordnungsgesetz sowie den Raumordnungsplänen ergeben. Sie konkretisieren diese für die jeweiligen Regionen (§ 3) zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Die Regionalpläne sollen einen eigenen Gestaltungsraum erfüllen und zu diesem Zweck weitere Grundsätze und Ziele der Raumordnung sowie qualitative oder quantitative Vorgaben festsetzen, um die Entwicklung der Regionen in die angestrebte gesamträumliche Entwicklung des Landes einzufügen.

    Gemäß § 2 Abs. 7 erlässt die Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden Richtlinien mit einheitlichen Kriterien über die Inhalte und deren Darstellung sowie über das Verfahren bei der Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung der Regionalpläne.

    Links zur Quelle

    https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212894

    Anmerkungen:

    Recherchestand: März 2019.