Bundesland Einzelauswahl
Berlin (B)
Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und der größte der drei Stadtstaaten. Die Metropole blickt auf eine bewegte Geschichte zurück, die jedes Jahr mehrere Millionen Besucher aus der ganzen Welt in die Stadt lockt. Der Tourismus, aber auch Medienunternehmen und der Dienstleistungssektor sind wichtige Wirtschaftsfaktoren in dem Bundesland, welches trotz positiver Entwicklung noch eines der geringsten Pro-Kopf-Einkommen aufweist. Mit einer Handvoll Windenergieanlagen im Stadtgebiet und einigen Bioenergie-Kraftwerken liegt der Erneuerbaren-Anteil an der Strom- und Wärmeversorgung noch im unteren einstelligen Bereich. Der Einsatz von Solarenergie nimmt aber langsam an Fahrt auf und hat noch viel Potenzial - auch auf den Mietshäusern der Stadt.
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Berlin [B]
Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) | Fassung vom 18.12.2007 | Zusammenfassung | Im Umweltbericht zum LEPro 2007 wird unter…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.
Datensatz Einzelansicht
Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
Daten
B
Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
Fassung vom 18.12.2007
Zusammenfassung
Im Umweltbericht zum LEPro 2007 wird unter 10. ausgeführt, dass die Leitvorstellung des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) in einer räumlich polyzentralen und nachhaltigen Entwicklung der "Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele besteht. Vorhandene Stärken und Potenziale der unterschiedlich geprägten Teilräume sollen genutzt und ausgebaut werden ("Stärken stärken").
Entsprechend dieser Leitvorstellung werden im LEPro 2007 programmatische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze der Raumordnung) getroffen. Die Konkretisierung dieser Grundsätze erfolgt insbesondere im künftigen integrierten Landesentwicklungsplan (LEP B-B) und in den Regionalplänen, für die ebenfalls strategische Umweltprüfungen durchgeführt werden.
EE-spezifische Regelungen
U.a. wird unter 5. Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ausgeführt, dass insbesondere die zunehmende Erzeugung regenerativer Energien (Windenergie, Solarenergie, Anbau hochwüchsiger Energiepflanzen) einerseits dem globalen Klimaschutz Rechnung trägt, andererseits das traditionelle Erscheinungsbild der Kulturlandschaft stark verändert wird. Diese Veränderungen werden überwiegend als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes empfunden und können auch andere Schutzgüter (z. B. biologische Vielfalt) beeinträchtigen. Sofern für die Weiterentwicklung der neuen Wirtschaftsfelder Planverfahren obligatorisch sind (z. B. Raumordnungspläne zur raumverträglichen Steuerung der Windenergieanlagen oder Bauleitpläne zur Anlage von Solaranlagen oder zum Ausbau der touristischen Infrastruktur), wird über die Umweltprüfverfahren zu diesen Planungen eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Planungen erfolgen. Beim Anbau von Energiepflanzen im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächennutzung greifen derartige Prüfverfahren nicht.
Links zur Quelle
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Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
Fassung vom 31.03.2009
(wurde am 16.06.2014 vom OVG für ungültig erklärt, ist nach Bereinigung der bemängelten Zitierfehler inzwischen aber seit 02.06.2015 wieder in Kraft)
Zusammenfassung
Der LEP B-B enthält Vorgaben für die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg. Er beinhaltet Aussagen zu raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird.
Im Sommer 2019 soll der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in Kraft treten und damit den LEP B-B ersetzen.
EE-spezifische Regelungen
Nach 6.8 (G) (2) sollen für Vorhaben der technischen Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich entspr. vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden. Nach 6.9 (G) soll die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden. Nutzungskonflikte sollen hierbei vermieden werden.
Link zur Quelle
https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/
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Evaluierung/Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
Ende der Evaluierung 15.02.2016
Zusammenfassung
Auf der Basis einer Evaluierung des LEP wird der LEP fortgeschrieben.
Zum Stand: Ein von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg gebilligter Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion soll bis Ende Mai 2016 vorliegen. Voraussichtlich ab Oktober 2016 werden die kommunalen Planungsträger und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit haben, im Beteiligungsverfahren ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Seit dem 19. Dezember 2017 liegt ein 2. Entwurf des überarbeiteten Landesentwicklungsplans vor, der mit Entwurf vom 29. Januar 2019 nochmals überarbeitet wurde.
2019 soll der neue Landesentwicklungsplan in Kraft treten.
Link zur Quelle
http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/artikel.398167.php
https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019.