Thüringen (TH)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Liste
  • Landesenergieagenturen (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    Anmerkungen:

  • Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    k.A.

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    In Thüringen wird angestrebt den Anteil der Erneuerbaren Energie am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 35 % zu steigern. Im Jahr 2040 sollen dann 100 % des Endenergieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gespeist werden.

    Quelle: "Thüringen gemeinsam voranbringen - demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags" vom November 2014

    Anmerkungen:

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Strom (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    TH hat das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien am Nettostromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 45% zu steigern. Im Jahr 2010 betrug dieser Anteil 23,9 %. (Ziel der vorherigen Landeregierung).
    Bis zum Jahr 2040 soll der gesamte Energiebedarf, und damit auch der Stromverbrauch, in Thüringen erneuerbar gedeckt werden (vgl. Ziele Endenergieverbrauch). 

    Quellen: Energiemonitoring für Thüringen vom Oktober 2013, Koaltionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung vom Dezember 2014

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Wärme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Effizienz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    In Thüringen soll ein Stromminderverbrauch im privaten Sektor von einem Prozent jährlich erreicht werden.

    Quellen: Neue Energie für Thüringen. Eckpunktepapier der Landesregierung vom Juni 2011

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    2030: -60-70 % ggü. 1990
    2040: -70 % bis 80 % ggü. 1990
    2050: -80 bis 95 %, nach 2050 Treibhausgasneutralität 

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Förderprogramme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien - ThStBauFR)
    Dekarbonisierungsbonus Thüringen
    Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)
    Klima-Invest - Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen
    Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen)
    Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)
     
  • Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    Die seit September 2014 amtierende Landesregierung ist aktuell mit der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes sowie einer Energie- und Klimastrategie 2040 beschäftigt, welche das im Koalitionsvertrag genannte Ziel einer rein regenerativen Energieversorgung bis zum Jahr 2040 unterfüttern soll.

    Das bisherige Energiekonzept der Vorgängerregierung ist unter folgendem Link zu finden:
    Neue Energie für Thüringen
    (erschienen: Juni 2011)

  • Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG) vom Dezember 2018: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KlimaSchGTHrahmen

    Integrierte Energie- und Klimaschutzstrategie vom Oktober 2019: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Klima/Klimastrategie/20191015_Klimaschutzstrategie.pdf
    Anmerkungen:

    Recherchestand: Dezember 2022

  • Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Thüringen [TH]

    Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LAP 2025)

    Fassung vom 15.05.2014

    Zusammenfassung

    Gemäß LEP 2025 soll die Energieversorgung sicher, kostengünstig und umweltverträglich erfolgen und auf einem ausgewogenen Energiemix mit einem Vorrang für Erneuerbare Energien basieren. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energie auf 45 Prozent am Nettostromverbrauch und auf 30% am Gesamtenergieverbrauch gesteigert werden. Den Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen werden konkrete Energiemengen für einen Energiemix Erneuerbarer Energien zugeordnet. Die konkrete Entscheidung, an welchem Standort, in welchem Umfang welche Erneuerbaren Energien genutzt werden, obliegt dabei den Regionalen Planungsgemeinschaften. Der LEP 2025 soll von einem Monitoring begleitet werden.

    EE-spezifische Regelungen

    Gemäß 5.2.1 G soll ein modernes und leistungsfähiges Strom-, Wärme-, und Gasnetz als Voraussetzung für eine sichere Versorgung mit einem weiter wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien entwickelt werden. Dezentralen und verbrauchernahen Erzeugungsstandorten sowie der Schaffung von Speicherkapazitäten soll bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.

    Nach 5.2.6 G soll raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiepotenziale bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Für die Regionalpläne enthält das LEP folgende Vorgaben:

    • Nach 5.2.11 V sollen die landesweiten und regionsbezogenen Zielvorgaben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend der endogenen Potenziale, den jeweiligen Steuerungsmöglichkeiten und -erfordernissen räumlich und sektoral konkretisiert werden. 

    • Nach 5.2.12 V sollen bei der Ausweisung der Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete „großflächige Solaranlagen“ zur Umsetzung der regionalisierten energiepolitischen Zielstellungen vorbelastete Flächen oder Gebiete, die aufgrund vorhandener Infrastrukturen ein eingeschränktes Freiraumpotenzial vorweisen, genutzt werden.

    • Gemäß 5.2.13 V sind zur Konzentration der raumbedeutsamen Windenergienutzung und zur Umsetzung der regionalisierten energiepolitischen Zielsetzungen Vorranggebiete „Windenergie“ auszuweisen, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben. Dabei ist für die Windenergienutzung eine Höhenbeschränkung zulässig, soweit dies zum Schutz der Belange der Raumordnung erforderlich ist.

    Link zur Quelle

    http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/lep2025/040714_lep2025.pdf

    http://www.thueringen.de/th9/tmil/landesentwicklung/rolp/lep2025/index.aspx

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    Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)

    Fassung vom 15. Mai 2007, letzte Änderung am 18.12.2018

    Zusammenfassung

    Nach § 1 Raumordnung in Thüringen Abs. 3 hat sich die Landesplanung in Thüringen an folgenden Leitvorstellungen zu orientieren: U.a.

    9. die Landesplanung trägt zur Sicherung eines ökologischen Verbundsystems aus naturnahen und großräumig unzerschnittenen Bereichen und ihrer Verbindungen bei und wirkt einer weiteren Zerschneidung des Freiraums entgegen,

    10. die Landesplanung gestaltet die raumwirksamen Grundlagen für eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung und damit für einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen,

    11. die Landesplanung unterstützt und fördert den Ausbau einer nachhaltigen und primär auf Wertschöpfung in Thüringen beruhenden Energieversorgung sowie der damit verbundenen Energienetze durch die Ausweisung dafür notwendiger Flächen; insbesondere beim Ausbau Erneuerbarer Energien und bei der Erhöhung der Energieeffizienz werden die spezifischen Thüringer Ressourcen genutzt,

    12. die Landesplanung wird ihrer besonderen Verantwortung für den Klimaschutz und ihrer Aufgabe, dem Klimawandel entgegenzuwirken, gerecht; sie beachtet die Anforderungen des Klimaschutzes in ausgewogener Abstimmung mit anderen Naturgütern,

    13. die Landesplanung setzt sich für die nachhaltige Entwicklung, Sicherung und Verbesserung der Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Biodiversität ein und schafft damit insbesondere eine wesentliche Voraussetzung für die Daseinsvorsorge künftiger Generationen.

    EE-spezifische Regelungen

    Nach § 4 Abs. 2 enthält das Landesentwicklungsprogramm neben den Inhalten nach § 13 Abs. 5 ROG verbindliche Vorgaben für Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die durch die Regionalpläne festzulegen sind. Raumbedeutsame Inhalte des Landschaftsprogramms werden unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Belangen in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Durch das Landesentwicklungsprogramm wird bestimmt, für welche Funktionen und Nutzungen in den Regionalplänen Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete festgelegt werden können oder müssen. Die Ausweisung von Eignungsgebieten kann nur in Verbindung mit der Ausweisung von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgen.

    Nach § 5 Abs. 6 wird der Regionalplan kontinuierlich evaluiert und, orientiert an den Zielen der Raumordnung, angepasst. Spätestens sieben Jahre nach seiner Genehmigung muss der Regionalplan überprüft und erforderlichenfalls geändert werden; das Verfahren ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von neun Monaten ab Kenntnis des Änderungsgrundes einzuleiten. Soweit Ziele im Landesentwicklungsprogramm geändert wurden, muss der Regionalplan den neuen Zielen des Landesentwicklungsprogramms angepasst werden; das Verfahren ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von neun Monaten ab Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms einzuleiten. Ein Beschluss, der den Regionalplan nach Satz 1 bis 3 ändert, hat die Planungsabsichten zu enthalten. Die Regionalpläne sind innerhalb von drei Jahren nach Einleitung der Verfahren nach Satz 1 bis 3 der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die oberste Landesplanungsbehörde kann diese Frist auf Antrag der Regionalen Planungsgemeinschaft in begründeten Fällen verlängern. Wenn die Frist nach Satz 5 nicht eingehalten wird, findet § 13 Abs. 5 Anwendung.

    Links zur Quelle

    http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=LPlG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true

    Anmerkungen:

    Recherchestand: März 2019.