Mecklenburg-Vorpommern (MV)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Liste
  • Landesenergieagenturen (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    https://www.mea-energieagentur.de/
    Anmerkungen:

  • Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    k.A.
    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich an unterschiedlichen Bezugsjahren aus, außerdem können die Berechnungsmethoden für die Reduktion der Treibhausgasemissionen variieren. Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 7/2013. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    k.A.

    Anmerkungen:

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Primärenergieverbrauch oder bei den Zielangaben zu Strom und Wärme.

    Stand der Recherche: 10/2016. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Strom (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    MV hat das Ziel, bis zum Jahr 2025 6,5 % der bundesdeutschen Stromerzeugung zu stellen, analog zum Flächenanteil in der Republik. Der Großteil dieser Stromerzeugung soll aus erneuerbaren Quellen stammen, im Einzelnen:

    Windenergie Onshore

    12 Mrd. kWh

    Windenergie Offshore

    8,25 Mrd. kWh

    Photovoltaik

    1,6 Mrd. kWh

    Bioenergie

    2,45 Mrd. kWh

    Quelle: "Energiepolitische Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern" vom Februar 2015

    Anmerkungen:

    Die Zielvorgaben der Bundesländer richten sich nach unterschiedlichen Größen. In einigen Ländern werden sie in Bezug auf den Stromverbrauch (Menge der genutzten Kilowattstunden) angegeben, in anderen in Bezug auf die Stromerzeugung (Menge der erzeugten Kilowattstunden, also auch inklusive Export). Die Zielsetzungen sind deshalb nicht vergleichbar. In den Zusammenfassungen wird die Formulierung aus der jeweiligen Quelle verwendet.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 11/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Wärme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    Erneuerbare Energien sollen bis zum Jahr 2020 14 % des Wärmebedarfs Mecklenburg-Vorpommerns abdecken. 

    Quelle: "Energiepolitische Konzeption für Mecklenburg-Vorpommern" vom Februar 2015 

    Anmerkungen:

    Nach § 18a EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) sind die Länder dazu verpflichtet, über ihre Aktivitäten zu erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt dem Bund zu berichten. Die eingehenden Berichte werden auf der Homepage des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.

    Bitte beachten Sie, dass zu einzelnen Energietechnologien auch in anderen Zielangaben integriert sein können, z.B. im Datensatz Endenergieverbrauch oder Primärenergieverbrauch. Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Ziel Effizienz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    k.A.

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: 3/2015. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    Es wird die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes angestrebt.

    Anmerkungen:

    Stand der Recherche: Dezember 2022. Kontaktieren Sie uns für Ergänzungen oder Aktualisierungen: Kontakt.

  • Förderprogramme (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
    Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
    Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
    Kofinanzierungshilfenreichtlinie
    Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum
     
  • Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

  • Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    Anmerkungen:

    Recherchestand: Dezember 2022

  • Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

    Daten
    Bundesland

    *

    Mecklenburg-Vorpommern [MV]

    Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V 2016)

    Fassung vom 27.05.2016

    Zusammenfassung

    Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 legt die Landesregierung eine fachübergreifenderaumbezogene Rahmenplanung für nachhaltige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern vor. Nach 5.3 (1) soll dabei eine sichere, preiswerte und umweltverträgliche Energieversorgung gewährleistet werden und der Anteil erneuerbarer Energien deutlich zunehmen. Es  definiert unter anderem auch eine 185 km²große Gebietskuliisse, in der Offshore-Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Besonders ist die unterirdische Raumordnung, mit der zum Beispiel unterirdische Nutzungsmöglichkeiten für die Speicherung von thermischer festgelegt werden.

    EE-spezifische Regelungen

    Unter Abschnitt 5.3 „Energie“ ist festgehalten, dass der Anteil erneuerbarer Energien deutlich zunehmen soll. Dabei soll Bürgerin und Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden sich an neuen Windenergieanlagen zu beteiligen (4).

    Zur Förderung des Ausbaus des überregionalen) Stromnetzes sind „Vorbehaltsgebiete Leitungen“ für den Netzausbau definiert (8).

    Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen insbesondere auf Konversionsstandorten und ähnlichen Flächen errichtet werden. Sie dürfen auf landwirtschaftlichen Flächen nur auf 110 Metern Breite beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen errichtet werden (9). (Zu Freiflächenanlagen existieren zudem „Hinweise für die raumordnerische Bewertung und die baurechtliche Beurteilung“, siehe zweiten Link unten.)

    In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen sollen geeignete Gebiet für den Ausbau der erneuerbaren Energie festgelegt werden. Dabei sind für Windenergieanlagen an Land Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festzulegen, in denen diese Vorrang vor anderen raumbedeutenden Nutzungsansprüchen genießen (10-12).

    Maßnahmen zur Speicherung erneuerbarer Energien sollen in geeigneter Weise unterstützt werden, ebenso die Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien (13,14).

    Im Abschnitt 8.1. sind marine Vorranggebiete für die Windenergieanlagen sowie für Windenergieanlagen zu Testzwecken definiert. Außerhalb der Vorranggebiete dürfen keine Windenergieanlagen errichtet werden.

    In Abschnitt 7.1. Unterirdische Raumordnung werden auch Vorrangräume für die Nutzung geothermische Energie und für die Speicherung für Wärmeenergie definiert.

    Links zur Quelle

    http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/Landesraumentwicklungsprogramm/aktuelles-Programm/?id=11632&processor=veroeff%u2003

    http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=69962

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    Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG)

    Fassung vom 05.05.1998, letzte Änderung am 05.07.2018

    Zusammenfassung

    Nach § 2 Abs. 12 sollen in allen Teilen des Landes die Voraussetzungen für eine versorgungssichere, umweltverträgliche, preiswürdige und rationelle Energieversorgung geschaffen werden. Dabei sollen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung berücksichtigt werden. Nach § 4 Abs. 1 sind zur Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung des § 2 und zur Erfüllung der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Aufgaben Raumentwicklungsprogramme für die räumliche Entwicklung des Landes (Landesraumentwicklungsprogramm) und seiner Teilräume (regionale Raumentwicklungsprogramme) auf- und festzustellen.

    Das Gesetz zur Bereinigung des Landes-UVP-Rechts und anderer Gesetze vom 20. Mai 2011 beinhaltet in Artikel 3 die Änderung des Landesplanungsgesetzes.

    U.a. wird § 9 Absatz 1 wie folgt gefasst: "Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der regionalen Raumentwicklungsprogramme obliegt den regionalen Planungsverbänden. Dabei bedienen sie sich der jeweils zuständigen Ämter für Raumordnung und Landesplanung als Geschäftsstellen, die insoweit an die fachlichen Weisungen der regionalen Planungsverbände gebunden sind."

    EE-spezifische Regelungen

    Nach § 4 Abs. 9 können Festlegungen in Raumentwicklungsprogrammen auch Gebiete bezeichnen,

    1. die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind (Vorranggebiete),

    2. in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll (Vorbehaltsgebiete),

    3. die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach § 35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden (Eignungsgebiete).

    Zur Förderung der Verwirklichung der Festlegungen können Gebiete nach Satz 1 Nr. 1 mit Gebieten nach Satz 1 Nr. 3 kombiniert werden.

    Nach § 8 Abs. 2 sind in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen insbesondere die zentralen Orte der Nahbereichsstufe, die regionalen Achsen sowie Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete mindestens für die Fachbereiche Natur und Landschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Küsten- und Hochwasserschutz, Trinkwasser- und Rohstoffsicherung und Eignungsgebiete für Windenergienutzung auszuweisen. Sofern Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete im Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesen worden sind, können sie gemäß den dortigen Regelungen konkretisiert werden.

    Nach § 2 Abs. 7 sollen die mit dem Ausbau der Windenergie einhergehenden Veränderung der Mecklenburger und vorpommerschen Landschaft und den daraus entstehenden raumordnerischen Konflikten durch die Absicherung einer wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden Rechnung getragen werden.

    Links zur Quelle

    http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LPlGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

    http://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=MVLPlG

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    Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern - Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen

    Fassung vom 22.05.2012

    Zusammenfassung

    Die überarbeitete Richtlinie mit dem neuen Kriterienkatalog für die Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen richtet sich an die regionalen Planungsverbände bei der Teilfortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP).

    Sie wurde für die Gewährleistung eines weitgehend landeseinheitlichen Vorgehens bei der Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Übereinstimmung mit § 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) erarbeitet.

    EE-spezifische Regelungen

    Neben rechtlichen Vorgaben und allgemeinen Ausweisungsregelungen wird eine Übersicht der anzuwendenden Kriterien mit Kriterien für Ausschlussgebiete und Kriterien für Restriktionsgebiete sowie eine Erläuterung der Ausschlusskriterien und der Kriterien für Restriktionsgebiete aufgeführt.

    Link zur Quelle

    http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=56723

    Anmerkungen:

    Recherchestand: März 2019.