Bundesland Einzelauswahl
Hamburg (HH)
Der Stadtstaat an der Elbe ist die wirtschaftliche und kulturelle Metropole Norddeutschlands. Der größte deutsche Hafen leistet dazu einen wichtigen Beitrag und gilt als Deutschlands "Tor zur Welt". Neben Hafenwirtschaft, Flugzeugbau und Medienbranche gehören auch die Unternehmen und Forschungsinstitute der Erneuerbaren Energien zu den Innovationsfaktoren der Stadt. Gerade die Windenergie, inbesondere der Offshore-Bereich, wird in der selbsternannten Windhauptstadt Europas immer wichtiger. Der Anteil Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch liegt im Stadtstaat erst bei 4 Prozent (2013).
Landesinfo
Cluster Auswahl
Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.
Datensatz Liste
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Landesenergieagenturen (Gesetzestext)
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Ziel Primärenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Endenergieverbrauch (Gesetzestext)
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Ziel Strom (Gesetzestext)
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Ziel Wärme (Gesetzestext)
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Ziel Effizienz (Gesetzestext)
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Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Reduktion) (Gesetzestext)
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Förderprogramme (Gesetzestext)
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Energie- und Klimaschutzkonzepte (Gesetzestext)
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Statistische Landesämter (Gesetzestext)
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Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und zum Klimaschutz (Gesetzestext)
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Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)
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Kommunalordnungen/-gesetze (Gesetzestext)
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Bauordnung (Gesetzestext)
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Wassergesetze (Gesetzestext)
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Fischereigesetze (Gesetzestext)
Daten
Bundesland
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Hamburg [HH]
Hamburgisches Fischereigesetz (FischG) | Fassung vom 22.05.1986, letzte Änderung am 19.06.2012 | Zusammenfassung | Nach § 1 sind…
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019
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Wärmegesetze (Gesetzestext)
Datensatz Einzelansicht
Fischereigesetze (Gesetzestext)
Daten
HH
Hamburgisches Fischereigesetz (FischG)
Fassung vom 22.05.1986, letzte Änderung am 19.06.2012
Zusammenfassung
Nach § 1 sind die Gewässer als Lebensraum und die in ihnen beheimateten Tiere und Pflanzen Bestandteil des Naturhaushalts und damit eine Lebensgrundlage des Menschen. Wasserqualität, Naturnähe und die Vielfalt der Gewässer sind wichtige Voraussetzungen für die natürliche Entwicklung der Fische und anderer Gewässerbewohner. Ziel dieses Gesetzes ist es, sie in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Die ordnungsgemäße Fischerei trägt zur Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft, insbesondere der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts bei.
EE-spezifische Regelungen
Nach § 12 Abs. 1 muss, wer in einem offenen Gewässer Absperrbauwerke oder andere Anlagen, die den Wechsel der Fische erheblich beeinträchtigen, herstellt, erneuert oder wesentlich verändert, auf seine Kosten Fischwege anlegen und unterhalten. Die für die wasserrechtliche Entscheidung nach Satz 1 zuständige Behörde kann im Einvernehmen mit der für Fischerei zuständigen Behörde Ausnahmen von Satz 1 zulassen, wenn die Anlage eines Fischweges nicht möglich oder nicht sinnvoll ist oder Kosten verursachen würde, die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stünden. § 12 Abs. 2 und 3 enthalten ebenfalls Vorgaben zu Fischwegen.
Link zur Quelle
Anmerkungen:
Recherchestand: März 2019