Berlin (B)

Landesinfo

Die Bundesländer haben zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Sie reichen von ambitionierten Zielvorgaben über Förderprogramme bis hin zu Informationsangeboten, z.B. über eine Landesenergieagentur.

Datensatz Einzelansicht

Raumordnung und Landesplanung (Gesetzestext)

Daten
B

Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)

Fassung vom 18.12.2007

Zusammenfassung

Im Umweltbericht zum LEPro 2007 wird unter 10. ausgeführt, dass die Leitvorstellung des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) in einer räumlich polyzentralen und nachhaltigen Entwicklung der "Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele besteht. Vorhandene Stärken und Potenziale der unterschiedlich geprägten Teilräume sollen genutzt und ausgebaut werden ("Stärken stärken").

Entsprechend dieser Leitvorstellung werden im LEPro 2007 programmatische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze der Raumordnung) getroffen. Die Konkretisierung dieser Grundsätze erfolgt insbesondere im künftigen integrierten Landesentwicklungsplan (LEP B-B) und in den Regionalplänen, für die ebenfalls strategische Umweltprüfungen durchgeführt werden.

EE-spezifische Regelungen

U.a. wird unter 5. Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ausgeführt, dass insbesondere die zunehmende Erzeugung regenerativer Energien (Windenergie, Solarenergie, Anbau hochwüchsiger Energiepflanzen) einerseits dem globalen Klimaschutz Rechnung trägt, andererseits das traditionelle Erscheinungsbild der Kulturlandschaft stark verändert wird. Diese Veränderungen werden überwiegend als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes empfunden und können auch andere Schutzgüter (z. B. biologische Vielfalt) beeinträchtigen. Sofern für die Weiterentwicklung der neuen Wirtschaftsfelder Planverfahren obligatorisch sind (z. B. Raumordnungspläne zur raumverträglichen Steuerung der Windenergieanlagen oder Bauleitpläne zur Anlage von Solaranlagen oder zum Ausbau der touristischen Infrastruktur), wird über die Umweltprüfverfahren zu diesen Planungen eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Planungen erfolgen. Beim Anbau von Energiepflanzen im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächennutzung greifen derartige Prüfverfahren nicht.

Links zur Quelle

http://gl.berlin-brandenburg.de/imperia/md/content/bb-gl/landesentwicklungsplanung/lepro2007_broschuere.pdf

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Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

Fassung vom 31.03.2009

(wurde am 16.06.2014 vom OVG für ungültig erklärt, ist nach Bereinigung der bemängelten Zitierfehler inzwischen aber seit 02.06.2015 wieder in Kraft)

Zusammenfassung

Der LEP B-B enthält Vorgaben für die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg. Er beinhaltet Aussagen zu raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird.

Im Sommer 2019 soll der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) in Kraft treten und damit den LEP B-B ersetzen.

EE-spezifische Regelungen

Nach 6.8 (G) (2) sollen für Vorhaben der technischen Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich entspr. vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden. Nach 6.9 (G) soll die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden. Nutzungskonflikte sollen hierbei vermieden werden.

Link zur Quelle

http://gl.berlin-brandenburg.de/imperia/md/content/bb-gl/landesentwicklungsplanung/lep_bb_broschuere.pdf

https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/

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Evaluierung/Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

Ende der Evaluierung 15.02.2016

Zusammenfassung

Auf der Basis einer Evaluierung des LEP wird der LEP fortgeschrieben.

Zum Stand: Ein von den Landesregierungen Berlin und Brandenburg gebilligter Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion soll bis Ende Mai 2016 vorliegen. Voraussichtlich ab Oktober 2016 werden die kommunalen Planungsträger und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit haben, im Beteiligungsverfahren ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Seit dem 19. Dezember 2017 liegt ein 2. Entwurf des überarbeiteten Landesentwicklungsplans vor, der mit Entwurf vom 29. Januar 2019 nochmals überarbeitet wurde.

2019 soll der neue Landesentwicklungsplan in Kraft treten.

Link zur Quelle

http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/artikel.398167.php

https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/

Anmerkungen:

Recherchestand: März 2019.